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Energiewende: Was muss getan werden?

Christoph M. Schmidt, RWI & RUB, 5. Februar 2013

Kurzfassung zum 17. Fachkongress Zukunftsenergien, Essen

Die Energiewende in Deutschland ist nichts weniger als ein energiepolitischer Paradigmenwechsel, da bis zum Jahr 2050 der vollständige Umbau des Systems der Energieversorgung angestrebt wird, so dass künftig die erneuerbaren Energien die Hauptlast der Stromerzeugung tragen sollen. Dieses Vorhaben erzwingt nicht nur umfassende Investitionen, in den Ausbau der Erzeugungskapazitäten auf Basis erneuerbarer Energien, sondern auch Investitionen in Reservekapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und in den Aufbau der Netzinfrastruktur.

Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende entscheidet sich letztlich keineswegs ausschließlich, über die Entwicklung geeigneter technischer Lösungen, es handelt sich nicht um ein rein ingenieurwissenschaftliches Problem. Vielmehr zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass dieses gesellschaftliche Vorhaben angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs ohne eine angemessene Ausgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht gelingen wird. Benötigt wird zu diesem Zeitpunkt ein grundlegendes energiepolitisches Umsteuern, um die Energiewende finanzierbar und gesamtgesellschaftlich akzeptierbar zu realisieren.

Dabei sind vor allem die systemischen Zusammenhänge innerhalb des Systems der Energieversorgung zu erkennen und zu bedenken. Der aktuelle Ordnungsrahmen und insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als zentrales Förderinstrument für Grünstromtechnologien setzen mit Blick auf diese Anforderung nicht die richtigen Investitions- und Innovationsanreize. Stattdessen verteuert eine flut unkoordinierter Einzelmaßnahmen unnötig die - ohnehin nicht umsonst zu realisierende - Energiewende und gefährdet damit letztlich das gesamte Vorhaben.

Grundzüge eines konsistenten und langfristig tragbaren Ordnungsrahmens wurden jüngst u. a. von der Deutschen Akademie für Technikwissenschaften - acatech (2013) in Form konkreter Handlungsempfehlungen zur Diskussion gestellt. Die Grundsätze dieses Ordnungsrahmens und ausgewählte Handlungsempfehlungen werden in diesem Vortrag vorgestellt. Ein zentraler, aber keineswegs ausschließlicher Aspekt ist dabei die Neuausrichtung des Förderinstruments für die erneuerbaren Energien. Ziel dieser Umstellung muss es sein, mittels geeigneter Investitions- und Innovationsanreize einen möglichst kosteneffizienten Ausbau sowie vor allem auch die technische und wirtschaftliche Integration der Erneuerbaren in das Energiesystem voranzutreiben. Nicht zuletzt wäre dabei auch zu klären, ob der Anteil erneuerbaren Stroms auf kurze bis mittlere Sicht selbst dann gesteigert werden sollte, wenn dabei die angestrebten CO2-Vermeidungsziele nur zu deutlich höheren Kosten als nötig erreicht werden.

Da die eigentliche Energiewende bis zum Jahr 2050 vollzogen sein muss, besteht durchaus eine gewisse Flexibilität bezüglich der Geschwindigkeit ihrer Umsetzung. Insbesondere muss der Anteil der Erneuerbaren nach den Zielvorgaben erst zum Zielpunkt erreicht werden und nicht unbedingt heute. Doch bereits jetzt liegt ein erheblicher Handlungsbedarf für eine energiepolitische Wende vor. Darunter fallen sowohl eine Abstimmung der nationalen Maßnahmen auf europäischer Ebene als auch die Einbettung der Energiewende in die internationale Strategie für die globale Klimapolitik. Denn nur mit dem Anstoß für eine international koordinierte Absenkung der Treibhausgasemissionen wird die Energiewende die Hoffnung erfüllen können, einen effektiven Beitrag zur Erreichung der globalen Klimaschutzziele zu leisten.

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Stand: 13.02.2013