CiF Kompetenz-Zentrum für interdisziplinäres Flächenrecycling & erneuerbare Energien e. V.
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Projekt "Welterbe Zollverein - ein einzigartiger Immobilienstandort"

Zollverein, seit 2001 UNESCO-Welterbestätte, ist im vergangenen Jahr zunehmend auch international bekannt geworden als Symbol der Europäischen Kulturhauptstadt RUHR.2010. Mit mehr als 2,2 Millionen Besuchern ist das Gelände einer der großen Tourismusmagneten Nordrhein-Westfalens. Die gefragte Destination für Kulturtouristen ist auch als Veranstaltungsort Spitzenreiter: gleich zweimal hintereinander zeichnete die Veranstaltungsbranche Zollverein mit dem "Conga Award" als Deutschlands beste Eventlocation aus. "Dies sind optimale Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Immobilienstandorts Zollverein," sagt Hermann Marth, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Zollverein, "die mit Großprojekten, wie einem Hotelbau der gehobenen Kategorie und dem Neubau für die Folkwang Universität der Künste, in Kürze weiter voran schreiten wird. Bereits jetzt besteht Zollverein den Vergleich mit der Entwicklung der Hamburger HafenCity und dem nordspanischen Bilbao. Wir freuen uns darüber hinaus, dass wir zusammen mit der RAG Montan Immobilien die Entwicklung und Vermarktung der Kokerei starten."

Nach ersten Investitionen in Höhe von 40 Millionen Euro in die Flächenherrichtung, Erschließung, den Denkmalschutz und das erste Neubauprojekt auf dem Areal, dem neuen Unternehmenssitz der RAG Montan Immobilien, rechnen die beiden Unternehmen in den kommenden zehn Jahren mit Nachfolgeinvestitionen von über 350 Millionen Euro.

Derzeit wird die Entwicklung geprägt von den Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten auf der Fläche und an den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden der Kokerei, sowie den laufenden und geplanten Neubaumaßnahmen auf dem Kokerei-Areal und in der Designstadt. Parallel dazu bereiten Stiftung Zollverein und RAG Montan Immobilien die Vermarktung für die ersten Büroimmobilien und für die Bestandsimmobilien mit einer Bruttogeschoßfläche von 48.000 qm vor. Interessierten Investoren stehen auf Schacht XII weitere Hallen zur neuen Nutzung zur Verfügung. Die Grundstücke auf dem Kokerei-Areal werden ab 2013/2014 verfügbar sein.

Zahlen, Daten, Fakten

Neubauprojekt RAG Montan Immobilien
Baubeginn: 4. Quartal 2010
Fertigstellung: 1. Quartal 2012
Bauzeit: ca. 15 Monate
Bauherr: RAG Montan Immobilien GmbH
Investitionsvolumen: ca. 19,5 Mio.

Flächenvermarktung
Gesamtfläche: 6,8 Hektar
Grundstücksgrößen: 2.000 - 7.000 qm
verfügbar: ab 2013

Bestandsimmobilien
Bruttogeschossfläche: 48.000 qm
verfügbar: teilweise sofort

RAG Montan Immobilien GmbH
Am Technologiepark 28
45307 Essen
www.rag-montan-immobilien.de

Quelle: altlasten spektrum 02.11, S. 95

 

ITVA-Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand

Am 25.03.2011, 13:00 Uhr, fand in Magdeburg die 22. Mitgliederversammlung des ITVA statt. Für die Amtsperiode 2011 - 2014 wurden in den Vorstand gewählt:

  • Dipl.-Geol. Michael Altenbockum
  • Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier
  • Dr. Thomas Ertel
  • Dr.-Ing. Volker Franzius
  • RA Dr. Thomas Gerhold
  • Dr.-Ing. Jochen Großmann
  • Dr. Thilo Hauck
  • Dipl.-Ing. Karsten Helms
  • Dr. HorstJungbauer
  • Dipl.-Geol., Dipl.-Ing. (FH) Astrid Klose
  • Dr. Dorit Kuhnt
  • Dipl.-Geol. Peter Nickol
  • Prof. Dr. Hans-Peter Noll
  • Dipl.-Ing. Birgit Schmitt-Biegel
  • Dipl.-Geol. Renate Zöllner

Der Vorsitzende des ITVA-Beirates, Prof. Dr.-Ing. Jens-Uwe Fischer, ist gemäß § 13, Abs. 4 der Satzung unabhängig von der Mitgliederzahl des Vorstandes automatisch Mitglied des Vorstandes.

Quelle: altlasten spektrum 02.11, S. 91

 

Positionspapier der Geothermie zur Novellierung des EEG veröffentlicht

Acht Änderungen im EEG sollen die weitere positive Entwicklung der Geothermie zur Erzeugung von nachhaltiger Wärme und Strom befördern:

  1. Beibehaltung des EEG als wichtigstes Instrument zum Ausbau der Geothermie in Deutschland
  2. Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien
  3. Anhebung der Grundvergütung für die Einspeisung auf 20 Cent pro kWh
  4. Anhebung des Frühstarterbonus auf 7 Cent pro kWh ohne Laufzeitbeschränkung, aber mit einer Degression von 10% pro Jahr ab 2019
  5. Beibehaltung der Vergütungshöhe für den Wärmenutzungsbonus, aber Konkretisierung der gesetzlichen Definition
  6. Technologiebonus: Erweiterung der Anwendbarkeit durch Anpassung der gesetzlichen Definition
  7. Aussetzung der Degression für Frühstarterbonus und Grundvergütung bis Ende 2018, für Technologiebonus bis Ende 2024
  8. Streichung der Vergütung nach Größenklassen

Die Geothermieverbände WFG und GtV-Bundesverband Geothermie haben diese Positionen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe auf der Grundlage eines Erfahrungsberichts des WFG erarbeitet. Setzen auch Sie sich für eine nachhaltige Energieversorgung ein und unterstützen Sie die Vorschläge der Geothermiebranche.

Quelle: GtV-BV

 

GFZ Potsdam: Geothermie hat das größte Potenzial

Nach Überzeugung von Reinhard Hüttl, Leiter des Geoforschungszentrums (GFZ) in Potsdam, bietet Erdwärme neben der Sonnen- und Windenergie das größte Potenzial an umweltfreundlicher Energie. "Die Geothermie ist eine ganz zuverlässige Quelle, die wir viel mehr nutzen müssen", betonte der Geowissenschaftler in einem Zeitungsinterview. Er gehört der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eingesetzten Ethikkommission zur Bewertung der Atomkraft an. Hüttl forderte einen starken Ausbau der Technologie. Die derzeit relativ hohen Kosten können nach seiner Einschätzung durch ein nationales Geothermie-Bohrprogramm mit intensiver Forschung gesenkt werden.

Das GFZ betreibt in Groß Schönebeck bei Berlin bereits ein Versuchslabor mit Tiefenbohrungen. Zudem hat es die weltweit erste Anlage entwickelt, die Bohrungen in Städten ermöglicht. In Hannover hat das GFZ damit bereits 4.000 Meter tief gebohrt. Dies ist auch in Berlin geplant. Dort prüft der regionale Gasversorger GASAG, ob sich Erdwärme als Heizenergie nutzen lässt. "Unsere Vision ist Geothermie an jedem Fleck der Erde zu nutzen", sagt Hüttl.

Als Alternative zur Atomenergie kommen alternative Technologien nach Meinung Hüttls jedoch frühestens in fünf bis zehn Jahren in Frage. Zudem spricht Hüttl sich für den schnellen Bau von Demonstrationsanlagen für die Erforschung der Speicherung von Kohlendioxid (CO2) aus. "Erst wenn wir wissen, welche Effekte die Speicherung von CO2 hat, können wir entscheiden, ob dies eine brauchbare Technologie ist", betonte der GFZ-Chef im Interview. Unter Beobachtung seines Zentrums wird in Ketzin (Havelland) reines CO2 unter die Erde gepresst. Nach Überzeugung Hüttls wird die Georessource Kohle weiter unverzichtbar sein. "Die Frage ist nur: Wie können wir die Kohle sauber machen."

Vollständigen Artikel über das Gespräch mit Reinhard Hüttl der Märkischen Allgemeinen.

Quelle: GtV-BV

 

Wie realistisch sind die Energieeffizienzvorgaben im Energiekonzept der Bundesregierung?

Pressemeldung Nr. 02/11 vom 24.02.2011 des Forums für Zukunftsenergien e. V.

 

Börsennotiz Solarenergie - Windenergie - Geothermie

Quelle: Focus-Money 44/2010

 

IGA-Sekretariat ab 01.01.2011 in Bochum

Die International Geothermal Association - IGA - wird zum 01.01.2011 zunächst für fünf Jahre ihre weltweit einzige Geschäftsstelle von Reykjavik auf Island nach Bochum verlegen. Die Präsidenten der IGA und des GtV-Bundesverband Geothermie, Prof. Dr. Ladislaus Rybach und Hartmut Gaßner, unterzeichneten dazu bereits im Mai 2010 eine Vereinbarung. In den kommenden Wochen werden die restlichen Weichen für die Übergabe gestellt.

 

GtV-BV: UVP-Pflicht für Erdwärme verfehlt ihr Ziel

Stellungnahme des GtV-BV zur Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Einführung einer allgemeinen UVP-Pflicht von Erdwärmebohrungen

Berlin, 20.09.2010

Der Antrag des Landes Rheinland-Pfalz, alle tiefen Erdwärmebohrungen einer zwingenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen, verfehlt sein Ziel, ist nicht erforderlich und verstärkt die Benachteiligung von Geothermiebohrungen gegenüber anderen Tiefbohrungen. Der GtV-Bundesverband Geothermie appelliert an den Bundesrat, den Antrag in seiner Sitzung am kommenden Freitag mit deutlicher Mehrheit abzulehnen. mehr ...

 

Braunkohle

Im Jahr 2009 hat die deutsche Braunkohlenindustrie rund 170 Mio. t Braunkohle gefördert. Dies entspricht einem Energiegehalt von 52,2 Mio. t Steinkohleneinheiten (SKE). Die Braunkohlenförderung lag damit geringfügig unter dem Niveau der Vorjahre. Die Braunkohle ist der heimische Energieträger, der in Deutschland subventionsfrei und in großem Maße zur Verfügung steht. Die aktuelle Wirtschaftskrise belegt erneut, dass heimische Wertschöpfung aus Braunkohle von hoher gesamt-, regional- und energiewirtschaftlicher Bedeutung ist.

Quelle: BWK Das Energie Fachmagazin 62(2010)Nr.4

 

Besser auf Freiflächen in der Stadt als auf grünen Wiesen davor bauen

Von Susanne Bergius (Berlin) - Handelsblatt 23./24.07.2010

Artikel

 

Braunkohle

Im Jahr 2009 hat die deutsche Braunkohlenindustrie rund 170 Mio. t Braunkohle gefördert. Dies entspricht einem Energiegehalt von 52,2 Mio. t Steinkohleneinheiten (SKE). Die Braunkohlenförderung lag damit geringfügig unter dem Niveau der Vorjahre. Die Braunkohle ist der heimische Energieträger, der in Deutschland subventionsfrei und in großem Maße zur Verfügung steht. Die aktuelle Wirtschaftskrise belegt erneut, dass heimische Wertschöpfung aus Braunkohle von hoher gesamt-, regional- und energiewirtschaftlicher Bedeutung ist.

Quelle: BWK Das Energie Fachmagazin 62(2010)Nr.4

 

Kohle, Kernenergie, Erneuerbare Energie gemeinsam für das Ziel der nachhaltigen Energieversorgung?

Forum für Zukunftsenergien
 
Presse Nr. 07/10 vom 23.04.2010

Berlin. Die aufkommende Debatte über das Energiekonzept der Bundesregierung hat heftige Diskussionen über mögliche Synergien und Konkurrenzen zwischen den verschiedenen Energieträgern entfacht. Diesen Debatten gab das Forum für Zukunftsenergien im Rahmen der Sitzung des Arbeitskreises Zukunftsenergien eine neutrale Plattform.

Der ehrenamtliche Vorsitzende des Arbeitskreises Zukunftsenergien, Dr. Frank-Michael Baumann (Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW), begrüßte neben den Mitgliedern und Gästen des Forum für Zukunftsenergien die Vortragenden sowie die Abgeordneten des Bundestages.

Prof. Dr. Felix Müsgens (Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen/Geislingen) der die energiewirtschaftlichen Auswirkungen einer Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke untersucht hat, erläuterte, dass die Verlängerung der Laufzeiten gesamtwirtschaftlich viele Vorteile bringe. Bei einer Laufzeitverlängerung der Reaktoren auf 60 Jahre, fielen die Preise für Strom dauerhaft 25 % günstiger aus als bei einem Kernenergieausstieg. Zudem könnten bei einem CO2–Einsparvolumen von fast 73 Mrd. Tonnen bis 2020 in Europa die CO2-Preise um 30% sinken. Die Ziele des Klimaschutzes könnten auf diese Art und Weise zu deutlich geringeren Preisen erreicht werden. Die positiven Auswirkungen der Laufzeitverlängerung wären bereits 2020 sichtbar. Stromverbraucher würden um 9 Mrd. EUR entlastet, die Anzahl der Arbeitsplätze würde um 43.000 und das BIP um 0,3 % steigen, die europäischen CO2-Preise hingegen würden um 22 % sinken und die deutschen Haushalte bis 2030 ca. 60 Mrd. EUR weniger für Elektrizität zahlen.

Dr.-Ing. Michael Ritzau (Geschäftsführer des Büros für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH) hat die Auswirkungen der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke auf die Kohlekraftwerke untersucht. Sein Gutachten zeigt, dass die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke zu massiven Überkapazitäten im Strombereich führen könnte. In dessen Folge würden keine weiteren Steinkohlekraftwerke in der Grundlast benötigt werden. Würden jedoch alte Kohlekraftwerke vorzeitig stillgelegt, käme es einerseits zu einer massiven Reduktion der CO2-Emissionen; andererseits entstünden Anreize neue effiziente Braunkohlekraftwerke mit CCS-Technologie zu bauen. Es sei auch zu bedenken, dass diese Anreize durch die Laufzeitverlängerung auch konterkariert würden, weil sie als Innovationsbremse für den Bau neuer Kohlekraftwerke wirken. Hintergrund sei der Umstand, dass bei einer Verlängerung von acht Jahren die vier großen deutschen Kraftwerksbetreiber einen zusätzlichen Deckungsbeitrag von 56 Mrd. EUR erwirtschafteten; die übrigen Marktteilnehmer hingegen dann einen Verlust von 3 Mrd. EUR hinzunehmen hätten.

Dr. Christoph Maurer (Geschäftsführer des Consentec GmbH) zeigte in seiner Präsentation, wie sich die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke auf den Ausbau der erneuerbaren Energien auswirkt. Demnach hätte die Laufzeitverlängerung keine negativen Auswirkungen auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und auf die Ertragssituation von erneuerbaren Energieanlagen. Die Netzintegration der erneuerbaren Energien würde eher vereinfacht, denn die notwendige Flexibilität für den Bilanzausgleich sei auch bei Kernkraftwerken gegeben. Ein anderer Aspekt sei, dass die Kernkraftwerke gegenüber den neuen Kohlekraftwerken eine flächendeckende Bereitstellung von Systemdienstleistungen erlaube und die Netzsicherheitsprobleme so verringerten. Die Netzbelastung auf den kritischen Nord-Süd-Trassen im Übertragungsnetz würde durch eine Laufzeitverlängerung tendenziell abnehmen. Die Verlängerung der Kernenergielaufzeiten bedeute somit für die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien eher eine Chance als ein Risiko.

Dr. Michael Sterner (Leiter Energiewirtschaft und Systemanalyse an dem Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES)) erläuterte anhand seiner Präsentation, wie sich der Ausbau der erneuerbaren Energien auf die Großkraftwerke auswirkt. Er kam zu dem Ergebnis, dass eine Erhöhung des erneuerbaren Energie-Anteils an der Stromerzeugung auf ca. 47 % bis 2020 eine Erhöhung des Spitzen- und Mittellastbedarfs und eine deutliche Verringerung des Grundlastbedarfs an konventioneller Kraftwerksleistung bewirke. Daraus würden sich zukünftig höhere Anforderungen an die technische und wirtschaftliche Flexibilität konventioneller Kraftwerke ergeben, weil u. a. häufige An- und Abfahrvorgänge notwendig seien. Um die Belastung für den konventionellen Kraftwerkspark zu minimieren bzw. die Integration von erneuerbaren Energien zu fördern, bedürfe es eines Ausbaus der Transportkapazitäten, einer Flexibilisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch sowie neuer Speicherkapazitäten für kurz- und langfristige Schwankungen. Darüber hinaus kam Dr. Sterner zu dem Ergebnis, dass die regenerative Vollversorgung technisch möglich sei. Zu Beginn wäre dies allerdings mit hohem Investitionsaufwand verbunden. Gleichzeitig müsse einerseits ein Technologie- und Wissenstransfer und andererseits eine "Transformation" des Bewusstseins stattfinden. Entscheidend für den Ausbau der erneuerbaren Energien seien somit der politische Wille und der Bewusstseinswandel.

In der anschließenden Podiumsdiskussion bezogen die Bundestagsabgeordneten Klaus Breil (FDP), Dorothée Menzner (Die Linke) und Ingrid Nestle (Bündnis 90/Die Grünen) die Positionen der Parteien zu dem Thema der Veranstaltung.

Die Präsentationen der Vortragenden stehen auf der Homepage des Forum für Zukunftsenergien zum Download bereit.

Das Forum für Zukunftsenergien bedankt sich bei der Deutsche Bank AG und der Vattenfall Europe AG sehr herzlich für die Unterstützung des Arbeitskreises Zukunftsenergien.

Über das Forum für Zukunftsenergien e. V.

Das Forum für Zukunftsenergien ist die einzige branchenneutrale und parteipolitisch unabhängige Institution der Energiewirtschaft im vorparlamentarischen Raum in Deutschland. Der eingetragene Verein setzt sich für erneuerbare und nicht-erneuerbare Energien sowie rationale und sparsame Energieverwendung ein. Ziel ist die Förderung einer sicheren, preisgünstigen, ressourcen- und umweltschonenden Energieversorgung. Der Verband hat ca. 200 Mitglieder aus der Industrie, der Energiewirtschaft, Verbänden, Forschungs- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung.

Kontakt:  
Katja Freitag
Referentin
Forum für Zukunftsenergien e. V.
Stralauer Platz 33 - 34
10243 Berlin
Telefon: 030 72615998-5
Fax: 030 72615998-9
E-Mail: freitag@zukunftsenergien.de
www.zukunftsenergien.de

 

Bodenschutz im Kontext der Umweltschutzpolitik - ein Thema mit Zukunft!

Von Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes

Der Boden ist unsere Lebensgrundlage. Wie Wasser und Luft ist er ein Medium, das wir langfristig schützen müssen - in unserem eigenen Interesse und vor allem im Interesse unserer nachfolgenden Generationen.

Daher ist es fast unverständlich, dass der Boden das letzte Umweltmedium war, dessen Schutz rechtlich in einem eigenen Gesetz geregelt wurde. Nichtsdestotrotz: Blickt man auf die zehn Jahre Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) zurück, ist eines ganz gewiss: Es war eine Erfolgsgeschichte. Noch größer jedoch ist die Gewissheit darüber, dass sie einer Fortsetzung bedarf.

Weil der Bodenschutz erst zum Schluss in einem eigenen Gesetz geregelt worden ist, gibt es eine Vielzahl spezieller gesetzlicher Regelungen, die dazu dienen, den Schutz des Bodens in anderen Rechtsbereichen mittelbar mit zu berücksichtigen, zum Beispiel das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Düngemittelrecht, das Bundesberggesetz oder das Bauordnungsrecht. Wir müssen also darauf achten, dass die hohen Anforderungen an den Bodenschutz in all diesen Rechtsbereichen weiterhin Berücksichtigung finden. Die Herausforderung im "Schnittstellenmanagement" liegt darin, bestehende Zielkonflikte zu erkennen, mit allen Beteiligten zu kommunizieren und um eine gemeinsame Lösung zu ringen. Aktuell geht es beispielsweise um das Problem der Verwertung mineralischer Abfalle. Einerseits wird Recycling gefördert, um etwa beim Baustoff-Recycling die massenhafte Ausbeutung von Ressourcen zu begrenzen. Andererseits müssen an das Recycling hohe Anforderungen gestellt werden, damit das Aufbringen qualitativ minderwertiger Materialien unsere verbliebenen Wasser- und Bodenressourcen nicht gefährdet. Wer Bodenschutz erfolgreich umsetzen will, kommt um eine medienübergreifende Umweltkommunikation nicht herum. Diese Kommunikation ist nicht nur wichtig, weil das Bodenschutzgesetz durch einige bodenbezogene Vorschriften und Gesetze begrenzt wird, sondern auch weil es wichtige Schnittstellen mit dem Wasserrecht, dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Chemikaliengesetz gibt.

Bodenschutz braucht einen langen Atem. Der Beweis dafür: Die Ziele der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung von 1985 sind auch heute noch aktuell, trotz Fortschritten im Bereich der Schadstoffe. Es geht auch weiterhin um die Minimierung der Stoffeinträge, um eine Trendwende im Flächenverbrauch sowie um die Verbesserung und Konkretisierung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. Neu hinzu gekommen sind die Rolle des Bodens im Klimawandel, in seiner Bedeu tung als Quelle sowie als Senke, und schließlich die Rolle des Bodens beim Erhalt der biologischen Vielfalt. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, auch die stofflichen und nicht-stofflichen Belastungen seitens der Landwirtschaft verstärkt zu thematisieren. Neben einer weiteren Verringerung des Stoffeintrages, wie er in der Düngemittel-Verordnung, der Klärschlamm-Verordnung und der Bioabfall-Verordnung geregelt wird, ist der Schutz fruchtbarer landwirtschaftlicher Böden von großer Bedeutung, um einer Degradierung durch Erosion, Verdichtung und Humusverlust vorzubeugen. Es ist durchaus vorstellbar, dass wir hier gemeinsam mit der Landwirtschaft einen sinnvollen Kompromiss zwischen Bodennutzung und Bodenschutz unter Berücksichtigung der Interessen einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung finden können. Letztlich geht es ja beim Bodenschutz immer auch um die Dimension, die Bodennutzung nachhaltig und langfristig zu ermöglichen.

Es gibt weitere Defizite im Bodenschutzrecht, die wir beheben müssen, zunächst durch die Novellierung einer Reihe von Verordnungen: der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, der Klärschlammverordnung, der Grundwasserverordnung, aber auch durch neue Verordnungen, zum Beispiel die Ersatzbaustoffverordnung. Es ist gleichermaßen notwendig, parallel dazu die scheinbaren Routinearbeiten, wie die Fortentwicklung und Überprüfung von analytischen Methoden oder die Bodenzustandserfassung kontinuierlich fortzusetzen, um den Vollzug des Gesetzes zu ermöglichen.

Es ist klar, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Gefahrenabwehr ökologische Konzessionen im Hinblick auf den wiederherstellbaren Bodenzustand bedingen. Ein nachhaltiger Schutz der natürlichen Bodenfunktionen ist nur mit Mitteln des vorsorgenden Bodenschutzes zu erreichen. Deshalb ist es wichtig, die Anforderungen des Bodenschutzes in die betroffenen Rechtsbereiche - insbesondere in die Bauleitplanung, die Land- und Forstwirtschaft und den Naturschutzauf Vorsorgeniveau wirksam zu integrieren. Nur so lassen sich mittel- und langfristig auch die hohen AufWendungen für den nachsorgenden Bodenschutz spürbar reduzieren.

Bei der Altlastensanierung sollten ökonomisch und ökologisch akzeptable Lösungen vorangebracht werden, die auch die Folgenutzung sanierter Flächen und von Brachflächen ermöglichen. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Minderung der Flächeninanspruchnahme von derzeit 104 Hektar pro Tag auf 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020. Wir haben bisher systematisch den Flächenverbrauch nicht reduzieren können, und das ist eine wirkliche umweltpolitische Achillesferse. Mit Blick auf Europa sollten wir nicht die Bedeutung einer europäischen Bodenrahmenrichtlinie für den Bodenschutz in anderen Mitgliedstaaten verkennen und die Chance, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen auch in Bezug auf den Produktionsfaktor Boden in Europa sicherzustellen. Außerdem hat Deutschland mit dem Bundesbodenschutzgesetz vor allem für die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen und altlastverdächtigen Flächen sowie für die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten eine gute Grundlage, eine europäische Bodenrahmenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bei der Nachsorge geht das deutsche Bodenschutzrecht sogar über die Anforderungen des derzeitigen Entwurfs der europäischen Bodenrahmenrichtlinie hinaus, indem es qualitative und quantitative Maßstäbe für den Schutz der Bodenfunktionen setzt.

Leider steht der Boden in der Öffentlichkeit nicht an der Stelle, der ihm eigentlich gebührt. Die Öffentlichkeit scheint über die Umweltmedien Wasser und Luft, über deren Qualität, aber auch über deren Schutz in der Regel besser informiert als beim Boden. Und sie bewertet diese Themen meist auch höher. Dabei ist der Boden - wie Wasser und Luft - ein Medium, dessen Schutz langfristig lebensnotwendig ist. Wir brauchen öffentliches Bewusstsein, wir brauchen "Lobbyisten" nicht nur in Brüssel, sondern auch hier in Deutschland. Ich wäre daher den Leserinnen und Lesern des ,altlasten spektrum' dankbar, wenn sie sich auch weiterhin als Teil dieser Lobby begreifen würden und mit ihren Anregungen, Ideen und Vorschlägen helfen, den Bodenschutz weiter zu entwickeln.

[Quelle: altlasten spektrum 1/2010 S. 1 - 2 (Editorial)]

 

Smart Cities - Urbanisierung und Energieinfrastruktur

Forum für Zukunftsenergien
 
Presse Nr. 03/10 vom 11.02.2010

Berlin. Zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz haben sich viele Städte und urbane Ballungsräume ehrgeizige Ziele gesetzt. Im Rahmen der Konferenz "Smart Cities - Urbanisierung und Energieinfrastruktur" des Forums für Zukunftsenergien wurden vorhandene Lösungsansätze vorgestellt und notwendige politische Rahmenbedingungen definiert.

Seit 2007 leben weltweit mehr Menschen in urbanen Ballungsräumen als in ländlichen Regionen; d. h. große Städte stehen für 75 % der weltweiten Energienachfrage und damit zugleich für einen hohen Anteil der CO2-Emissionen. Deshalb haben viele von ihnen sich ehrgeizige Ziele für die Steigerung der Effizienz ihrer Infrastruktur und zugleich zur Senkung der CO2-Emissionen gesetzt. Gleichzeitig soll der wachsenden städtischen Bevölkerung weiterhin eine hohe Lebensqualität geboten werden.

MR Rainer Ornth (Leiter Referat Energie und Klimaschutz - Bauen und Verkehr im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) stellte eingangs in Vertretung des kurzfristig verhinderten Staatssekretär Rainer Bomba die Energieeffizienz-Politik der Bundesregierung vor. Ausgehend von den Festlegungen des Koalitionsvertrages führte Ornth aus, dass die Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor aus einem Dreiklang von Ordnungsrecht, Förderung und Information beruhe. Als nächste Schritte seien nun die Evaluierung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms IEKP der alten Bundesregierung aus dem Jahr 2007 und die Erarbeitung des energiepolitischen Gesamtkonzepts zu erwarten.

Dr. Axel Nawrath (Mitglied des Vorstandes der KfW Bankengruppe) sah die Herausforderungen für die Städte u.a. in der Erhöhung der Energieeffizienz kommunaler Gebäude, in der Stärkung der erneuerbaren Energien im Rahmen kommunaler Energieversorger und in der Schaffung einer umweltfreundlichen nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur. Dem gegenüber stehe eine oftmals schwierige Finanzsituation vieler Kommunen. Die KfW Bankengruppe biete daher ein breites, auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittenes Förderangebot für Investitionen in eine energieeffiziente kommunale Infrastruktur sowie Förderinstrumente zur Steigerung der Energieeffizienz im Wohngebäudebereich. Die entsprechenden Förderinstrumente würden zukünftig weiter entwickelt bzw. verstetigt werden. Das KfW-Angebot für Public-Private-Partnership Vorhaben im kommunalen Bereich z. B. sei auszuweiten. Der Bedeutung von privaten Investoren im Bereich der kommunalen Infrastruktur soll auf diese Art und Weise Rechnung getragen werden.

Die Firma Siemens entwickelte in Kooperation mit The Economist Intelligence Unit den European Green City Index, den Dr. Hans-Peter Böhm (Vice President Government Affairs, Siemens AG) vorstellte. Der European Green City Index analysiert die Leistungen verschiedener Städte im Bereich Umwelt- und Klimaschutz. Zugleich mache er in seinen acht Kategorien CO2-Emissionen, Energieversorgung, Gebäude, Verkehr, Wasser, Luftqualität, Abfall/Landnutzung und Umweltmanagement, denen 16 quantitative und 14 qualitative Einzelindikatoren zugrunde liegen, Unterschiede deutlich.

Mit Hilfe dieser Methodik werde eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Städte erreicht, Potenziale aufgezeigt und den Städten damit eine Hilfestellung in der Prioritätensetzung gegeben. Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion stellten die Teilnehmer Beispiele aus der Praxis vor:

Ralf Christian (CEO Power Distribution Division, Energy Sector, Siemens AG) verdeutlichte, dass die durch den demographischen Wandel, die Ressourcenverknappung und den Klimawandel bedingte Transformation der Energiewirtschaft in ein "Neues Elektrizitätszeitalter" münden werde. Gegen Ende des 21. Jahrhunderts werde Strom der entscheidende Energieträger für die meisten Anwendungen des täglichen Lebens sein. Gerade auch deshalb komme dem allseits geforderten intelligenten Stromnetz eine herausragende Bedeutung zu.

Dr. Werner Brinker (Vorstandsvorsitzender der EWE AG und des Forum für Zukunftsenergien e. V.) stellte von EWE entwickelte, zukunftsorientierte Versorgungskonzepte vor, die unter dem Namen "Bullenseethesen" bekannt sind. Sie münden in der sog. E³-Formel, die besagt, dass die Stromerzeugung aus den fossilen Rohstoffen sowie sein Transport wesentlich effizienter sein müssten, die Verbraucher effizienter und sparsamer mit Energie umgehen und die erneuerbaren Energieträger in deutlich größerem Umfang genutzt werden sollten. Dr. Werner Brinker unterstützte Ralf Christian in seiner Auffassung, dass die Strominfrastruktur ein zunehmend wichtiges Element der modernen Gesellschaft bilden werde. Davon ausgehend sei das Projekt eTelligence entwickelt worden, in dessen Zentrum die Vernetzung dezentraler Energieanlagen mit Hilfe modernster Informationstechnologie stehe.

Die Stadt Berlin belegt im Rahmen des European Green City Index den achten Platz. Die Umweltsenatorin der Stadt, Katrin Lompscher, verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass das Energieversorgungssystem Berlins aufgrund der Historie der Stadt ein Besonderes sei, welches sich u. a. durch ein großes Maß an Selbstversorgung auszeichnet. Die Struktur des Gebäudesektors stelle ein großes Handlungsfeld dar. Planungsbasis seien zurzeit das Berliner Energiekonzept von 1994 bzw. das Landesenergieprogramm 2006 - 2010. Diese sollen durch ein Klimaschutzgesetz abgelöst werden, das u. a. das 40 %-Einsparungsziel der Bundesregierung übertreffen soll.

Die Präsentationen von MR Wolfgang Ornth, Dr. Hans-Peter Boehm und Ralf Christian stehen auf der Homepage des Forums für Zukunftsenergien zum Download bereit. Die Studien sowie Informationen über den Green City Index finden Sie auf der Website der Siemens AG.

Das Forum für Zukunftsenergien bedankt sich bei der Siemens AG und der KfW Bankengruppe sehr herzlich für die Unterstützung der Veranstaltung.

Über das Forum für Zukunftsenergien e. V.

Das Forum für Zukunftsenergien ist die einzige branchenneutrale und parteipolitisch unabhängige Institution der Energiewirtschaft im vorparlamentarischen Raum in Deutschland. Der eingetragene Verein setzt sich für erneuerbare und nicht-erneuerbare Energien sowie rationale und sparsame Energieverwendung ein. Ziel ist die Förderung einer sicheren, preisgünstigen, ressourcen- und umweltschonenden Energieversorgung. Der Verband hat ca. 200 Mitglieder aus der Industrie, der Energiewirtschaft, Verbänden, Forschungs- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung.

Kontakt:  
Katja Freitag
Referentin
Forum für Zukunftsenergien e. V.
Stralauer Platz 33 - 34
10243 Berlin
Telefon: 030 72615998-5
Fax: 030 72615998-9
E-Mail: freitag@zukunftsenergien.de
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[GGSC] eröffnet mit Thomas Reif Standort in Augsburg

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC] haben sich für eine strukturelle Fortentwicklung entschieden und am 1. Oktober 2009 unter Leitung von Dr. Thomas Reif ein Büro in Augsburg eröffnet.

Dr. Thomas Reif, bisher Partner von Sonntag & Partner in Augsburg und Leiter der dortigen Energie- und Infrastrukturabteilung, hat während der letzten 15 Jahre in verschiedenen namhaften Kanzleien gearbeitet. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Beratung überwiegend kommunaler Energieprojekte. Im Zuge der erfolgreichen Betreuung von Tiefengeothermie-Projekten hat er ein interdisziplinäres Netzwerk etabliert (www.geothermiekompetenz.de). Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet der Wassersektor, jüngst auch im Rahmen der hessischen Wasserpreisverfahren als Berater und Prozessvertreter der Landeskartellbehörde. In der Energie- und Wasserbranche ist Dr. Reif aus zahlreichen Vorträgen auf Fachkongressen und Verbandsveranstaltungen bekannt. Publizistisch wirkt Dr. Reif unter anderem im Rahmen des Münchener Kommentars zum deutschen und europäischen Kartellrecht.

[GGSC]-Augsburg
[Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]
Partnerschaft von Rechtsanwälten
www.ggsc.de
Oktober 2009

 

Leitfaden zur Entwicklung von Geothermieprojekten

Businessplan für Strom- und Wärmeprojekte

Dr. Thornas Reif, GGSC Rechtsanwälte, GGSC Treuhand GmbH

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Wärme- und Stromprojekte sind gut, wenngleich die Weltwirtschaftskrise die Finanzierung erschwert. Trotz kurzfristig gesunkener Ölpreise profitieren Wärmeprojekte von der Sorge um die Abhängigkeit von den klassischen Energieträgern. Zugleich wurden mit der EEG-Novelle 2009 Rahmenbedingungen geschaffen, die unter Einschluss des sog. "Frühstarter-" und des "Wärmebonus" die Rentabilität eines Stromprojekts sichern. Die Kunst der Businessplanung bei Geothermieprojekten besteht darin, alle geologischen, technischen und betriebswirtschaftlichen Parameter in ihrer Wechselwirkung zu erfassen, da sich die Veränderung eines jeden Parameters im Dominoeffekt auf die Projektrentabilität auswirkt. So zeigen die Wirtschaftlichkeitssimulationen für Wärme- und Stromprojekte, dass der Grad zwischen einem rentablen und einem unrentablem Geothermieprojekt unverändert schmal (geblieben) ist.

[GGSC]-Augsburg
[Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]
Partnerschaft von Rechtsanwälten
www.ggsc.de
Oktober 2009

 

Haben Sie Fragen oder Kommentare zu unserer Website? info[at]cif-ev.de ([at] bitte durch @ ersetzen)
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Stand: 08.05.2013